
"Wir übersetzen alles, jede Wahrnehmung, jeden Gedanken,
jedes Gefühl in Muskelspannung"
F. M. Alexander
Alexandertechnik wurde von der Abteilung Sanitäts- und Veterinärrecht, Land
OÖ als eigenständiges Unterrichtskonzept anerkannt. Die Ausübung der Alexandertechnik
steht nicht im Konflikt mit den Ausbildungsvorbehaltsgesetzen für Gesundheitsberufe.
Das heißt, es wurde bestätigt, dass sich Alexandertechnik wesentlich
von therapeutisch ausgerichteten Ansätzen der im Ausbildungsvorbehaltsgesetz
angeführten Gesundheitsberufe unterscheidet.
Diese Anerkennung als eigenständiger Ansatz hat zur Konsequenz, dass man/frau
keine einschlägige Gesundheitsprofession wie bspw. Physiotherapie ausüben
muss, um als AlexanderlehrerIn zu unterrichten.
"Die Alexandertechnik ist ein Unterrichtskonzept, das auf die Ökonomisierung und effiziente Gestaltung von Bewegungsabläufen abzielt. Sie bedient sich der Methode der Sensibilisierung und Wahrnehmung von persönlichen Bewegungsmustern, Erkennen von unphysiologischen Mustern und Korrektur derselben im Sinne einer Selbststeuerung.
In einem kinestätischen Selbstwahrnehmungsprozess werden Bewegungsmuster bewusst reflektiert und ein mentaler Umlernprozess eingeleitet. Ziel ist ein besserer Umgang mit dem Körper sowohl bei den täglichen Bewegungsabläufen als auch im Berufsleben.
Diese Ökonomisierung der Bewegungsabläufe geht mit einer Verbesserung des
Körpergebrauchs einher.
Die Alexandertechnik versteht sich nicht als Therapie, ist keine besondere
Behandlungsform für spezifische Krankheiten und auch keine Massage oder sonstige
Manipulation mit den Händen. Sie unterscheidet sich damit wesentlich von den
therapeutisch ausgerichteten Ansätzen der im Ausbildungsvorbehaltsgesetzt
angeführten Gesundheitsberufen."